AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Interesse einer guten partnerschaftlichen Beziehung zu unseren Kunden legen wir für unser Handeln die allgemeinen Geschäftsbedingungen der TERRA Naturkost Handels KG (im folgenden „TERRA") zugrunde.
TERRA führt Lebensmittel und Naturwaren aus kontrolliert-biologischem Anbau. Diese Produkte sind mit dem jeweiligen IK- Kürzel des Bundesverbandes Naturkost Naturwaren Herstellung und Handel (BNN) gekennzeichnet. Alle als biologisch gekennzeichneten Produkte entsprechen mindestens der EG-Verordnung 834/2007 und 889/2008. In Ausnahmefällen gehandelte konventionelle Ware trägt das IK-Kürzel ##.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Terra Naturkosthandels KG finden sich zum herunterladen unter folgenden Link

1. Allgemeines
Eine Belieferung erfolgt ausschließlich an den Naturkostfacheinzelhandel, Hofläden, Naturkost-Lieferdienste, Restaurants, Großverbraucher wie Kantinen oder andere Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Eine Belieferung von Privatpersonen ist ausgeschlossen. Es steht TERRA frei, eine Belieferung ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere, wenn die Belieferung außerhalb unseres Liefergebietes erfolgen soll.

2. Preise und Gewichte
Die Preise von TERRA in Prospekten, Anzeigen und Preislisten sind freibleibend. Kurzfristige Preisänderungen infolge von Schwankungen der Hersteller- und Erzeugerpreise behält sich TERRA vor.
Pfandpreise sind extra ausgewiesen.
Die Preise sind netto zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und sind innerhalb der Mindestbestellwerte „Frei Haus-Preise", gelten also inklusive Lieferung. Rabattzusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Besteller mit der Bezahlung früherer Rechnungen nicht im Rückstand befindet. Auf Aktionsartikel und Artikel, die als „nicht rabattfähig" gekennzeichnet sind, kann keine Rabattierung gewährt werden.

3. Liefergebiet und Anlieferung
Das Gebiet Berlin und Potsdam (Kerngebiet) wird täglich von Montag bis Freitag beliefert. Lieferungen außerhalb dieses Kerngebietes (sog. Umland-Touren) erfolgen im Rahmen fester Tourenpläne, die durch TERRA Logistics festgelegt werden. Die Umland-Touren erstrecken sich über die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern sowie Teile von Sachsen und Sachsen-Anhalt. Ist die Anlieferung nur außerhalb der Geschäftszeiten des Kunden möglich oder gewünscht, stellt der Kunde TERRA Schlüssel zur Verfügung und ermöglicht die Anlieferung in einen verschließbaren Raum/Bereich. Im Sinne einer reibungslosen Logistik sollte der Kunde ausreichend Platz für die auszuliefernden Rollgitterwagen zur Verfügung stellen. Ist die Anlieferung in einen verschließbaren Raum/Bereich nicht möglich, übernimmt TERRA für Schäden oder Verluste an der gelieferten Ware keinerlei Verantwortung.
Kunden, die jede Woche und täglich von Montag bis Freitag bestellen und beliefert werden, können auch samstags mit Frischware beliefert werden, sofern eine Belieferung im Rahmen der Tourenplanung möglich ist.
TERRA bemüht sich so zu disponieren, dass alle Artikel des Angebots vorrätig sind. Sind Engpässe absehbar, bemüht sich TERRA, entsprechende Hinweise zu geben. Aufgrund der Abhängigkeit von einer Vielzahl von Vorlieferanten, klimatischen Bedingungen und der besonderen Erzeugungs- und Lieferbedingungen von Naturprodukten kann eine Lieferfähigkeit im Einzelfall
nicht zugesichert werden. Bei Lieferausfällen erlischt der entsprechende Auftrag, ein Anspruch auf Nachlieferung besteht nicht.
Sollte durch kundenseitiges Verschulden eine Anlieferung nicht möglich sein oder die Annahme einer Lieferung ohne hinreichenden Grund verweigert werden, so ist TERRA berechtigt, 10 % des Lieferumsatzes als Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.

4. Lieferbedingungen / Mindestbestellwerte
Der Auftragswert entspricht dem Nettowarenwert der zugesagten Warenlieferung.
Pfand, Transportmittel sowie Mehrwertsteuer sind im Mindestbestellwert nicht enthalten.
Grundlage für eine Belieferung ist ein zu erzielender Jahresmindestbestellwert von EUR netto 5.000,00 bei Einhaltung der nachfolgenden Mindestbestellwerte: Innerhalb des definierten Kerngebiets beträgt der Mindestbestellwert pro Lieferung EUR netto 250,00. Für Tiefkühlware gilt ein gesonderter Mindestbestellwert pro Lieferung von EUR netto 100,00.
Außerhalb des definierten Kerngebiets (Umland) beträgt der Mindestbestellwert EUR netto 400,00 pro Lieferung gemischt über das gesamte Sortiment. Anteilig muss für Tiefkühlbestellungen immer der Mindestbestellwert von EUR netto 100,00 pro Lieferung erreicht werden.
Bei einer Unterschreitung der Mindestbestellwerte pro Auftrag von bis zu 20 % wird ein Mindermengenaufschlag von EUR netto 12,50 pro Auftrag berechnet. Gesonderte Absprachen sind schriftlich mit der Verkaufsleitung zu treffen.
Eine Bestellung zur Selbstabholung bei TERRA ist möglich. Für die Selbstabholung gilt ein Mindestbestellwert von EUR netto 150,00. Für Tiefkühlware gilt ein gesonderter Mindestbestellwert pro Auftrag von EUR netto 100,00. Bei einer Unterschreitung der Mindestbestellwerte pro Auftrag von bis zu 20 % wird ein Mindermengenaufschlag von EUR netto 12,50 pro Auftrag berechnet. Aufträge, ob zur Lieferung oder zur Abholung, die den jeweiligen Mindestbestellwert um mehr als 20 % unterschreiten, können nicht ausgeführt werden.

5. Rabatt
Ab einem Auftragswert von EUR netto 500,00 gewährt TERRA 2 % Rabatt. Nicht rabattfähige Artikel sind in den Preislisten gekennzeichnet.

6. Bestellungen / Annahmezeiten
Bestellungen benötigt TERRA jeweils am Vortag (Werktag inkl. Samstag) des gewünschten Liefertages bis spätestens 12:00 Uhr.

7. Auftragsbestätigung
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch die TERRA Naturkost Handels KG entweder schriftlich bestätigt werden oder nach Auftragseingang ausgeführt werden. In dem Fall gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

8. Zahlung
Der Rechnungsbetrag wird im Firmenlastschriftverfahren (B2B) sofort eingezogen. Bei Nichteinlösung von Lastschriften berechnet TERRA eine Gebühr in Höhe von EUR 10,00. Die Nichteinlösung von Lastschriften zieht eine sofortige Fälligstellung aller offenen Beträge nach
sich. Eine weitere Belieferung erfolgt erst nach Bezahlung aller offenen Posten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
TERRA gewährt kein Skonto.

9. Leergut und Transportmittel
Leergut und Transportmittel

Angeliefert wird mit Rollgitterwagen. Es ist für die Anlieferung ausreichend Platz zur Verfügung zu stellen. Das Abpacken der auf den Rollgitterwagen befindlichen Ware durch den/die Fahrer*in ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sollte ein Abpacken erforderlich sein, ist dies mit der Verkaufsleitung von TERRA abzuklären. Ein Anspruch auf diesen Service besteht nicht. Leergut und Transportmittel gehen nicht in das Eigentum des Kunden über. Für die Berechnung der Pfandbeträge für Transportverpackungen/ -mittel ist die jeweils gültige Pfandpreisliste maßgeblich.
Die Fahrer*innen sind angewiesen, Leergutrückführungen nur mit ausgefülltem Leergut-Rückgabeschein anzunehmen. Pfandflaschen werden nur in sortenreinen, vollen Kisten zurückgenommen. Die Fahrer*innen nehmen nur versandfertig gepackte Rollgitterwagen mit. Ein Aufpacken oder Sortieren des Leergutes wird durch die Fahrer*innen nicht vorgenommen. Leergut, das sich nicht im Sortiment von TERRA befindet, kann weder angenommen noch gutgeschrieben werden. Leergut kann nur in dem Mengenrahmen zurückgenommen und vergütet werden, in dem es auch geliefert wurde.
Für die Abholung und den Transport von sortenrein gefüllten Rollgitterwagen mit Holzmaterial berechnet TERRA EUR netto 5,00 pro Rolli, für Pappe, Kunststoffe und Folie EUR netto 12,50 pro Rolli. Umverpackungen können auch nur in dem Umfang zurückgenommen werden, in dem sie geliefert wurden.

10. Reklamationen
Auch bei sorgfältiger Arbeit können Mängel nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden. TERRA bemüht sich um kundenfreundliche Abwicklung von Reklamationen.
Der/die Kund*in hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel und offensichtlich fehlende zugesicherte Eigenschaften zu überprüfen. Diesbezügliche Reklamationen müssen am Tag der Lieferung erfolgen, ansonsten behält sich TERRA vor, die Reklamation abzulehnen. Sogenannte versteckte Mängel müssen unverzüglich, nachdem sie erkannt wurden, reklamiert werden. Eine Anerkennung solcher Mängel behält sich TERRA vor.
Eine Mängelrüge gibt dem Käufer nicht das Recht, die fristgerechte vollständige Bezahlung anderer Waren zu verweigern. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgen Teilgutschriften, ggfs. wird die Ware zur Begutachtung zurückgefordert.
Gewichtsverluste durch natürlichen Schwund, Lagerung und dergleichen sind nicht auszuschließen und gehen nicht zu Lasten von TERRA. Gewichtsverluste im Bereich Käse sind durch die Eigenart der Produkte bedingt. Durch Reifung und Lagerung kann es zu Gewichtsabweichungen bis zu 5 % kommen. Gewichtsdifferenzen innerhalb dieser zu tolerierenden Grenzen sind nicht reklamationswürdig. Im Obst- & Gemüse-Bereich sind aufgrund von Fruchtgrößen, Feuchtigkeitsverlusten und Packgrößen Gewichtsabweichungen im Positiven wie Negativenmöglich. Gewichtsdifferenzen von bis zu 5 % sind auch hier nicht reklamationswürdig.
Rückgaben ausgelieferter Waren (Retouren) sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit TERRA möglich.
Rückgaben können nur bearbeitet werden, wenn der Rückgabeschein Angaben über Kundenname, Kunden-Nr., Artikel-Nr., Rechnungs- Nr. und den Rückgabegrund enthält.
Sonderartikel werden ausschließlich auf Kunden-Wunsch bestellt und sind von der Stornierung und Rücknahme ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass TERRA bei Kunden-Fehlbestellungen von Artikeln aus den Bereichen Frische, Tiefkühl und Obst/Gemüse die fehlbestellte Ware weder zurücknehmen noch gutschreiben kann, da die Kühlkette nicht garantiert werden kann.

11. Gewährleistung
TERRA gewährleistet, dass die gelieferte Ware bei Lieferung/Abholung die vertragsgemäße Beschaffenheit hat. Für Schadstofffreiheit oder Qualitätsunterschiede, die nicht im Einflussbereich von TERRA liegen, wird keine Gewährleistung übernommen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch unsachgemäße Behandlung, natürlichen Schwund, außergewöhnliche Witterungs- und Temperatureinflüsse sowie Schädlingsbefall entstehen.

12. Frei verkäufliche Arzneimittel
Frei verkäufliche Arzneimittel verkauft TERRA nur an Kunden, die den Sachkundenachweis für den Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln nach §50 Arzneimittelgesetz nachweisen können. Für Folgen durch Nichteinhaltung dieses Gesetzes durch den Kunden haftet TERRA nicht.

13. Haftung
Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, dies gilt nicht in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit bleibt unberührt.

14. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma TERRA Naturkost Handels KG.

15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

16. Salvatorische Klausel
Unwirksame und/oder nichtige Geschäftsbedingungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Regelung unter Berücksichtigung der Interessenlagen der Kunden und der TERRA Naturkost Handels KG am nächsten kommen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt.

17. Datenschutz
Die Terra Naturkosthandels KG Datenschutzerklärung finden Sie unter folgenden Link


Stand Februar 2019
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